Förderung der Kinderbetreuung mit schriftlichem Arbeitsvertrag

Die ab dem Jahr 2006 geltende steuerliche Förderung von Kinderbetreuungskosten verlangt u.a., dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden. Eine Rechnung in diesem Sinne ist auch ein mit der Betreuungsperson geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag. Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind hingegen nicht anzuerkennen.

OFD Koblenz, Kurzinfo vom 24.11.2006, Az. ESt S 2000 A - St 32 3, unter www.iww.de, Abrufnr. 070119