Steuertipps Aktuell
Erweiterung des Arbeitgeberbegriffs
Werden Arbeitnehmer von international tätigen Unternehmen nach Deutschland entsendet, so ist ab 2004 auch das inländische Unternehmen zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn es den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt.
§ 38 Abs.1 Satz 1 EStG; § 52 Abs.1 EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 in BGBl 2003 I,2645.