Erweiterung des Arbeitgeberbegriffs

Werden Arbeitnehmer von international tätigen Unternehmen nach Deutschland entsendet, so ist ab 2004 auch das inländische Unternehmen zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn es den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt.

§ 38 Abs.1 Satz 1 EStG; § 52 Abs.1 EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 in BGBl 2003 I,2645.