Erleichterungen beim Werbungskostenabzug i.V.m. PCs

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beraten derzeit über eine Neuregelung für die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Computer als Werbungskosten. Es wird insoweit voraussichtlich zu einer Änderung der Verwaltungsanweisungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen kommen. Deshalb sollten Kosten für einen als Arbeitsmittel genutzten PC jetzt auch dann anteilig abgesetzt werden, wenn der Privatanteil der Nutzung 10% überschreitet. Fälle bei denen der Abzug der Aufwendungen für einen Computer strittig ist oder wegen einer mehr als 10%igen Privatnutzung scheitert, sollten in jedem Fall offen gehalten werden. Einkommensteuerbescheide, in denen der Werbungskostenabzug i.V.m. Personalcomputern ganz oder teilweise versagt wird, veranlagt die Finanzverwaltung derzeit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Erlass Niedersachsen v. 9.10.00 (S 2354-62-35) in Der Betrieb 2000 S.2348.