Erlass von Säumniszuschlägen

Ein leicht verspäteter Scheckeingang ist bei ansonsten pünktlich zahlenden Steuerpflichtigen tolerierbar und führt zum Erlass der festgesetzten Säumniszuschläge. Die Zahlung per Scheck wirkt wirtschaftlich nicht anders, als wenn die Steuer innerhalb der Karenzzeit von drei Tagen überwiesen wird.