Erhöhung der Erbschaftsteuer

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist es völlig überraschend zu einer Verringerung der Steuerermäßigungen i.V.m. der Übertragung von Betriebsvermögen gekommen. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen nach dem 31.Dezember 2003 gelten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer folgende Steuerermäßigungen:

• Der besondere Freibetrag für Betriebsvermögen beträgt jetzt 225.000 € (an Stelle von 256.000 €).

• Betriebsvermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird jetzt mit 65% angesetzt (an Stelle von 60%).

• Bei der Übertragung von Betriebsvermögen wurde die Steuer bisher nach Steuerklasse I berechnet, was bei Übertragungen an entfernte Verwandte zu einer weiteren Steuerermäßigung führte. In diesem Punkt ist es durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ebenfalls zu einer Steuererhöhung von ca. 12% gekommen.

§ 13a ErbStG; § 19a ErbStG; § 37 Abs.1 ErbStG i.d.F.d. HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076.