Entgelt für Solaranlage steuerpflichtig

Beim Hauskauf gehört der auf die Solaranlage entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Denn Solaranlagen dienen der Wärmegewinnung durch Sonnenlicht. Sie werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen somit der Grunderwerbsteuer.

Bayerisches LfSt vom 14.2.2008, Fachthema Grunderwerbsteuer, unter www.iww.de, Abrufnr. 080696