Ende 2004 droht erneut die Abschaffung der Eigenheimzulage

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" will die Bundesregierung den Abbau von steuerlichen Subventionen und Ausnahmetatbeständen fortsetzen. Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel sollen für die Stärkung von Forschung und Innovation eingesetzt werden.

Bauherren, die vor dem 1.Januar 2005 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1.Januar 2005 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, behalten jedoch in jedem Fall ihren Anspruch auf Eigenheimzulage, d.h. für sie gelten noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden, als Beginn der Herstellung. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Das geplante Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, was gegen die Verwirklichung dieses Gesetzesvorhabens spricht. Andererseits hat die EUkommission die Bundesregierung inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die Eigenheimzulage derzeit nur für inländische Immobilien bezahlt wird. Das spricht für die Verwirklichung dieses Gesetzesvorhabens. Bauherren die in absehbarer Zeit den Bau oder Kauf eines Eigenheims planen, sollten dieses Vorhaben also möglichst vor dem Jahresende 2004 beginnen.

Entwurf eines "Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" v. 12.7.2004 im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de. EUklage in LEXinform Nr.31/2004 S.11.