Elterngeld bleibt steuerfrei

Wie das Arbeitslosengeld unterliegt das 2007 neu eingeführte Elterngeld als Lohn- und Einkommensersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Das bewirkt, dass das Elterngeld zum einen steuerfrei bleibt zum anderen sich aber der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen erhöhen kann, der auf die übrigen vorhandenen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird. Trotz eines eventuell erhöhten Steuersatzes zahlen Familien aber regelmäßig insgesamt weniger Steuern als vor der Geburt des Kindes. Manche verfügen mit dem Elterngeld sogar über ein höheres Gesamteinkommen als vorher.

BMF, Referat für Bürgerangelegenheiten, Pressemitteilung vom 30.4.2008, unter www.iww.de, Abrufnr. 081566