Einführung eines Feststellungsverfahrens für die Fortführungsklausel

Die Steuerbefreiung für betriebliches Vermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird unter verschiedenen Bedingungen gewährt. Deren Einhaltung, z. B. die Lohnsummenbedingung, kann jedoch erst nach Ablauf der Behaltensfrist von fünf oder sieben Jahren abschließend geprüft werden. Künftig werden die Betriebsfinanzämter bestimmte dazu benötigte Besteuerungsmerkmale im Rahmen der ohnehin vorzunehmenden Bewertung der betrieblichen Einheiten gesondert feststellen. Bislang teilt das Betriebsfinanzamt die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten nur nachrichtlich dem anfordernden Finanzamt mit und stellt sie nicht förmlich fest.
Künftig zuständig für den Erlass des Feststellungsbescheids ist das Lage- oder Betriebsfinanzamt.