Eine Ferienwohnung als attraktive Kapitalanlage

Jeder, der aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, eine selbstgenutzte Immobilie problemlos zu finanzieren, sollte diesen wichtigen Baustein für die Altersvorsorge nutzen. Das gilt insbesondere, wenn eine Immobilie erworben werden kann, bei der aufgrund der Lage in den kommenden Jahren mit Wertsteigerungen zu rechnen ist, und wenn Anspruch auf die Eigenheimzulage und Kinderzulage besteht.

Steuervorteile durch die Eigenheimzulage

Eine Familie mit zwei Kindern kauft eine Neubauferienwohnung für 75.000 €. Die Zulagen und steuerlichen Vorteile betragen dann bis zu 32.720 €! Zum Vergleich sind in der zweiten Spalte die Höchstbeträge für eine "Altbauimmobilie" angegeben, d.h. für eine Immobilie, die nach dem Ende des zweiten Jahres angeschafft wird, das auf das Jahr der Fertigstellung folgt (9 II EigZulG).

Neubau Altbau
Fördergrundbetrag (9 II EigZulG)
8 Jahre x 2.556 €/1.278 €
€ 20.448 € 10.224
Kinderzulage (9 V EigZulG)
2 Kinder x 767 € x 8 Jahre
12.272 12.272
32.720 22.496

Die Rendite der Ferienwohnung beträgt im Beispielsfall bei einem Neubau in den ersten acht Jahren steuerfrei ca. 9%/Jahr (= 3,0% ersparte Miete + 5% Eigenheimzulage + 1% Wertzuwachs aufgrund der Inflationsrate), wenn nur Eigenkapital eingesetzt wird.

Die Eigenheimzulage und Kinderzulage werden auch für eine Zweitwohnung gewährt. Bei einer Ferienwohnung müssen jedoch folgende Besonderheiten beachtet werden:

€¢ § 4 EigZulG setzt für die Gewährung der Eigenheimzulage u.a. die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus. Die unentgeltliche Überlassung an Angehörige wird einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gleichgestellt. Die Eigenheimzulage wird als Jahresbetrag gewährt; eine Kürzung entsprechend der zeitlichen Nutzung erfolgt nicht.

€¢ Wird eine Ferienwohnung im jeweiligen Förderjahr auch vermietet, besteht i.d.R. kein Anspruch auf Eigenheimzulage (BStBl 2002 II,145).

€¢ Die Eigenheimzulage wird auch für Ferienwohnungen gewährt, die in einem Sondernutzungsgebiet belegen sind. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn die Genehmigung rechtswidrig war (BFHurteil vom 14.11.01 - X R 24/00 - in Der Betrieb 2002 S.511).

€¢ Voraussetzung für die Kinderzulage ist neben dem Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag, dass das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat. Das Kind muss jedoch nicht in dem begünstigten Objekt wohnen (BStBl 1998 I, S.190, Rz.84). Es ist somit möglich, eine Eigenheimzulage inklusive Kinderzulage für eine Ferienwohnung zu erhalten, wenn das Kind zum Haushalt der Hauptwohnung des Anspruchsberechtigten gehört (BStBl 2001 II,383).