Ein-Euro-JobsSteuerfreie Einnahmen

Ein-Euro-Jobs gehören zu den Eingliederungsleistungen, die ab 2005 bei der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehen sind. Arbeitsuchende, die einen Zusatzjob übernehmen, erhalten weiterhin das Arbeitslosengeld II und eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 EUR/Stunde. Damit kann ein Arbeitsloser insgesamt ein Einkommen zwischen 850 und 1.000 EUR/Monat erreichen. Einnahmen aus einem Eineurojob sind wie das Arbeitslosengeld II steuer- und sozialversicherungsfrei. Die durch den Job entstandenen Aufwendungen sind damit nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.11.2004, Az. S 2342 A, www.steuerzahlerthueringen.de