Ein Überblick über die geplanten Steuervorhaben

Die neue Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zum Abbau von Steuervergünstigungen mit dem Ziel einer unverzüglichen Umsetzung auf den Weg gebracht. In der Sitzung vom 24.11.2005 hatte das Kabinett bereits die Abschaffung der Steuersparfonds zum 11.11.2005 gebilligt. Der Abschaffung der Eigenheimzulage ab 1.1.2006 und der Aufhebung der Steuerfreiheit für Abfindungen wurde in der Sitzung vom 29.11.2005 zugestimmt. Aber auch andere wichtige Änderungen sollen zügig verwirklicht werden. Obwohl diese mit großer Wahrscheinlichkeit erst 2006 verabschiedet werden, sollen sie zum Teil rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten. Ein großer Teil der noch anstehenden Änderungen wird allerdings das Jahr 2007 betreffen. Grundsätzliche Reformen sollen ab 2008 verwirklicht werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Neuregelungen.

Für alle Steuerpflichtigen

• Der Umsatzsteuersatz soll ab 1.1.2007 von derzeit 16 auf 19 Prozent erhöht werden. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent soll unverändert bleiben.

• Private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt ohne die Aufwendungen für das Material sollen ebenso wie Aufwendungen für die Kinderbetreuung mit 20 Prozent des Arbeitslohns (maximal bis zu 3.000 EUR) von der Einkommensteuer abgezogen werden dürfen. Diese Förderung soll befristet für die Jahre 2006 und 2007 gelten.

Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen ab dem 1.1.2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bisher bis zum 27. Lebensjahr) des Kindes gewährt werden.

• Die Versicherungssteuer soll ab 1.1.2007 um 3 Punkte auf 19 Prozent angehoben werden.

• Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bei Mietimmobilien im Privatvermögen soll für Maßnahmen ab 1.1.2006 entfallen.

• Ab 2007 ist eine Erhöhung der Progression für Einkommen über 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR bei Zusammenveranlagung von 42 Prozent auf 45 Prozent geplant. Bis zum Inkrafttreten einer Unternehmenssteuerreform betrifft dieser Zuschlag nur nicht gewerbliche Einkünfte.

• Die Eigenheimzulage soll für alle Immobilienerwerbe und Bauanträge ab dem 1.1.2006 entfallen. Unberührt bleiben alle bis zum 31.12.2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte.

Aufwendungen für private Steuerberaterleistungen, die im Jahr 2006 und später bezahlt werden, sollen teilweise nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies würde für Leistungen der Jahre 2005 und früher den Abzug als Sonderausgaben ausschließen. Allein der Zahlungszeitpunkt (spätestens bis zum 31.12.2005) und nicht der Veranlagungszeitraum soll erheblich sein. Steuerberatungsgebühren, die mit der Erzielung von Einkünften bspw. aus gewerblicher Tätigkeit (Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz) im Zusammenhang stehen, sollen dagegen weiterhin als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sein. Von der Streichung betroffen sein sollen ausschließlich Beratungskosten, die dem Sonderausgabenabzug unterliegen.

Für Unternehmer

• Die degressive Abschreibung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern soll bei Erwerben in 2006 und 2007 maximal 30 Prozent statt bislang 20 Prozent betragen. Maximal soll die degressive Abschreibung für Abnutzung das dreifache der linearen Abschreibung für Abnutzung betragen dürfen.

• Kleinunternehmer, Existenzgründer und Mittelständler sollen möglicherweise bei der Umsatzsteuerzahlung entlastet werden. Angedacht ist die Anhebung der Umsatzgrenze für die Istbesteuerung ab 1.1.2006 in den alten Bundesländern von 125.000 EUR auf 250.000 EUR. In den neuen Ländern soll die Umsatzgrenze von 500.000 EUR, die Ende 2006 ausläuft, verlängert werden.

• Die Einnahmen-Überschussrechnung, die derzeit bis zu einem Umsatz von 350.000 EUR möglich ist, soll ab 1.1.2006 bis zu einer Grenze von 500.000 EUR erlaubt sein. • Die Berücksichtigung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei der Einnahmen-Überschussrechnung (bspw. für Wertpapiere) soll in der jetzigen Form zum 1.1.2007 gestrichen werden. Danach könnten die Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Veräußerung abgezogen werden.

• Die Sätze von Körperschaft- und Gewerbesteuer sollen bis zu einer umfassenden Reform unverändert bleiben.

• Unternehmen sollen bei der Vorratsbewertung nicht mehr das Lifoverfahren (Lastinfirstoutverfahren) anwenden und keine Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen bilden können. Bestehende Positionen sollen über drei Jahre hinweg aufzulösen sein. Das Datum, ab wann diese Regelung gelten soll, ist noch offen.

• Die Regelung zur Umkehr der Steuerschuld des Leistungsempfängers (reverse charge), die bereits seit dem 1.4.2004 für Bauleistungen existiert, soll auf weitere Leistungen, wie bspw. Gebäudereinigungen, ausgedehnt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, inwieweit diese Regelung Europa tauglich ist, ist mit einer kurzfristigen Umsetzung nicht zu rechnen.

Für Arbeitnehmer

• Gestrichen werden soll der Freibetrag für Heirats- und Geburtsbeihilfen mit Wirkung zum 1.1.2006.

• Auch der Freibetrag für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen soll zum 1.1.2006 gestrichen werden. Eine Übergangsregelung soll jedoch dafür Sorge tragen, dass Übergangsgelder, die noch vor dem 1.1.2007 für Entlassungen bis zum 1.1.2006 gezahlt werden, der alten Arbeitnehmer freundlichen Regelung unterliegen.

• Auch Arbeitnehmerabfindungen sollen ab 1.1.2006 genauso wie Arbeitslohn versteuert werden. Nur Verträge über Abfindungen, die vor dem 1.1.2006 geschlossen werden, sollen noch der begünstigenden alten Regelung unterliegen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Abfindung vor dem 1.1.2007 ausgezahlt wird.

• Ab 2007 soll die Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. Kilometer berücksichtigt werden. Es soll bei einer Pauschale von 0,30 EUR je km bleiben.

Hinweis: Möglicherweise birgt diese Streichung verfassungsrechtliche Bedenken.

• Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sollen wie bisher steuerfrei bleiben, lediglich die Sozialversicherungspflicht soll bereits bei einem Grundlohn ab 25 EUR greifen.

• Arbeitnehmer und Selbstständige sollen ab dem Jahr 2007 das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann absetzen können, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

• Entgegen anders lautender Veröffentlichungen soll der Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 920 EUR weiterhin Steuer mindernd berücksichtigt werden können.

Für Kapitalanleger

• Der Sparerfreibetrag soll ab dem 1.1.2007 auf 750 EUR pro Person (bisher 1.370 EUR) und auf 1.500 EUR für Verheiratete (bisher 2.740 EUR) sinken.

• Für private Veräußerungsgeschäfte soll eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 Prozent des Veräußerungsgewinns eingeführt werden. Im Gegenzug soll dann die Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere bzw. von zehn Jahren für Immobilien entfallen. Wertzuwächse im Privatvermögen sollen demnach künftig steuerlich voll erfasst werden, unabhängig davon, wann diese angeschafft wurden. Im Gegenzug sollen jedoch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung geltend gemacht werden können. Auch Wertverluste sollen demnach steuerlich berücksichtigt werden. Zu welchem Zeitpunkt diese Regelung greift, steht noch nicht fest.

• Bereits rückwirkend zum 11.11.2005 sollen die Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Steuerstundungsmodellen für Beteiligungen an Film- und Schifffahrtfonds gänzlich gestrichen werden.

Eingeführt werden soll auch die im Rahmen des Jobgipfels geplante Erbschaftsteuerbefreiung für Unternehmensübergänge. Die Erbschaftsteuer soll für zehn Jahre gestundet werden und bei Betriebsfortführung entfallen. Für die gesetzliche Umsetzung soll aber noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abgewartet werden. Der Freibetrag und der Bewertungsabschlag für gewerblich geprägte Personengesellschaften soll wegfallen. Dies soll ab dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags gelten.

Eine umfangreiche Unternehmenssteuerreform mit einer Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlagen für Kapital- und Personengesellschaften ist erst ab 2008 geplant. Möglich ist dann auch eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 19 Prozent.

Koalitionsvertrag vom 11.11.2005, unter www.iww.de, Abrufnr. 053289; Gesetzentwurf zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 29.11.2005, Bundesratdrucksache, Az. 16/105