Eigenheimzulage für Ausbaumaßnahmen

Seit 1.Januar 2004 gibt es keine Eigenheimzulage mehr für den Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims. Deshalb ist die Unterscheidung zwischen bloßen Ausbaumaßnahmen und dem "Neubau" einer Wohnung noch wichtiger geworden als bisher. Der BFH hat seine Rechtsprechung zu dieser Frage in einem Beschluss vom 3.März 2004 (BFH/NV 2004,924) wie folgt zusammengefasst:

1. Auch Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können zur Herstellung der Wohnung führen. Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben.

2. Liegen bei Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude die Vo­raussetzungen einer bautechnischen Neuherstellung nicht vor, so kommt die Eigenheimzulage für einen Neubau auch dann in Betracht, wenn eine weitere Wohnung hergestellt wird, und wenn die verwendeten Altbauteile gegenüber den neu eingefügten Teilen wertmäßig untergeordnet erscheinen.