Durchschnittsberechnung für Beiträge zu einer Direktversicherung

Beiträge zu einer Direktversicherung eines Arbeitnehmers für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge können lohnsteuerlich pauschaliert werden. Der Höchstbetrag für diese Lohnsteuerpauschalierung gilt für Versicherungsprämien bis zu 1.752 € im Kalenderjahr. Zur Ermittlung dieses Betrages gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Durchschnittsberechnung, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam versichert sind. Dabei ist der Gesamtversicherungsaufwand durch die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer zu teilen. Liegt danach der durchschnittliche Aufwand je Arbeitnehmer unter 1.752 €, ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer möglich. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Durchschnittsberechnung Arbeitnehmer, für die mehr als 2.148 € pro Kalenderjahr aufgewendet werden.
Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift ist Voraussetzung für eine solche Durchschnittsberechnung, dass „mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag versichert“ sind. Diese Voraussetzungen liegen z.B. dann nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt und seinen individuellen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber fortführt.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)