Die Steuerbelastung für ausländische Kapitalerträge nimmt bei hohen Einkünften ab

Zu den steuerfreien Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören u.a. das Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei bleiben. Das betrifft z.B. Einkünfte aus USimmobilienbeteiligungen. In solchen Fällen ist von Interesse, welche Steuerbelastung aufgrund einer solchen Beteiligung - neben den ausländischen Steuern - in Deutschland entsteht.

Rechnerisch wird bei steuerfreien ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, in einem ersten Schritt der Steuersatz ermittelt, der in Deutschland anzuwenden wäre, wenn das in Deutschland zu versteuernde Einkommen um die ausländischen Einkünfte erhöht wird. Dieser erhöhte Steuersatz wird dann nur auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen angewandt (Abschn.185 EStR 2001).

Wenn ein verheirateter deutscher Steuerpflichtiger zusätzlich 5.000 € steuerfreie ausländische Einkünfte hat, erhöht sich die deutsche Einkommensteuer bei 50.000 € deutschen Einkünften z.B. um etwa 600 €; das sind ca. 12% der steuerfreien Einkünfte. Die an sich steuerfreien ausländischen Einkünfte i.H.v. 5.000 € verursachen also eine Erhöhung der deutschen Einkommensteuer um 12%.

Interessant ist hierbei, dass diese Steuerbelastung auf einen Spitzenwert von ca. 17% ansteigt, der bei einem deutschen zu versteuernden Einkommen von 110.000 € (bei Eheleuten) erreicht wird. Bei einem verheirateten deutschen Steuerpflichtigen mit 5.000 € Einkünften aus einer USimmobilie entsteht also in Deutschland eine zusätzliche Einkommen­steuerbelastung i.H.v. etwa 17% von 5.000 €; das sind ca. 850 €. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 110.000 € sinkt die zusätzliche deutsche Einkommensteuer, die aufgrund der USeinkünfte entsteht, dann nach und nach wieder ab. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € beträgt die zusätzliche deutsche Steuer auf die USeinkünfte von 5.000 € z.B. nur noch etwa 7,5%; das sind ca. 380 €. Steuerpflichtige mit sehr hohem deutschen Einkommen werden also aufgrund des Progressionsvorbehalts bei zusätzlichen ausländischen Einkünften nur halb so stark belastet wie "Normalverdiener". In Deutschland steuerfreie ausländische Kapitalanlagen sind also für Spitzenverdiener besonders attraktiv. Das ist vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt, liegt aber an dem komplizierten Steuersystem, bei dem selbst der Gesetzgeber die Details häufig nicht durchschaut.