Die Schenkung von bebauten Immobilien wird wesentlich teurer

Die derzeitigen Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz gelten aufgrund des § 138 Abs.4 BewG nur bis zum Jahresende 2001. Deshalb muss damit gerechnet werden, dass demnächst ein geändertes Bewertungsverfahren in Kraft tritt, das bei bebauten Grundstücken voraussichtlich im Durchschnitt zu etwa 40% höheren Wertansätzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen wird. Siehe hierzu den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 22.März 2001 (BR-Drucksache 229/01). Aufgrund wahltaktischer Überlegungen werden die zunächst ab 2002 geplanten Steuererhöhungen wohl erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Im Hinblick auf die teilweise drastischen Steuererhöhungen bei der Übertragung wertvoller bebauter Immobilien sollten ohnehin geplante Schenkungen jedoch nach Möglichkeit bald durchgeführt werden.