Die neue Minijob-Zentrale

Seit 1.April 2003 ist die Minijobzentrale die allein zuständige Servicestelle für alle Minijobber und deren Arbeitgeber. Mit dem Aufbau und Betrieb der Minijobzentrale hat die Bundesregierung die Bundesknappschaft in 45115 Essen beauftragt. Die Minijobzentrale ist über die Internetseite www.minijobzentrale.de und das kostenfreie Servicetelefon mit der Rufnr.: 08000 200 504 (oder per Fax unter 0201 384 97 97 97) erreichbar. Arbeitgeber in Unternehmen und Privathaushalten können sich hier in allen Fragen rund um die neuen Minijobs beraten lassen. Seit 1.April 2003 ist die Minijobzentrale außerdem der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen.

Um einen Service aus einer Hand zu gewährleisten, werden in den nächsten Wochen alle bestehenden 4,1 Millionen Rentenkonten der bislang erfassten geringfügig Beschäftigten von den Rentenversicherungsträgern an die Minijobzentrale übertragen. Arbeitgeber, die bereits geringfügig Beschäftigte angemeldet haben, müssen für die Umstellung nichts tun; ihnen geht in den nächsten Wochen ein Kontrollauszug über die vorliegenden Meldungen zu.

Die Minijobzentrale ist neben der Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit vielfältigen Aufgaben betraut: Sie nimmt die Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen entgegen, leitet die Beträge an die zuständigen Stellen weiter, prüft die Versicherungspflicht bzw. -freiheit, überwacht die Zahlungseingänge, bearbeitet Rückstandsfälle bis hin zu Insolvenzverfahren, zieht die Pauschsteuer ein und führt die Lohnfortzahlungsversicherung durch.