Die Durchschrift des Überweisungsbelegs reicht nicht mehr als Spendennachweis

Bisher haben die Finanzämter auch die abgestempelte Durchschrift eines Überweisungsbelegs als Buchungsbestätigung anerkannt. Da aus diesen Belegen jedoch der Buchungstag nicht eindeutig erkennbar ist und die Banken außerdem immer mehr dazu übergehen, Überweisungsdurchschläge nicht mehr abzustempeln oder den Kunden einen Stempel zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die Durchschläge selbst abstempeln können, sieht die Finanzverwaltung künftig in den Überweisungsdurchschlägen keinen geeigneten Spendennachweis mehr. Steuerpflichtige, die Spenden absetzen wollen, müssen als Nachweis künftig den Kontoauszug vorlegen. Ein Barzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt" genügt ebenfalls.

OFD Karlsruhe vom 10.Januar 2003 (S 2223 Ast 314) in Der Betrieb 2003 S.969.