Die Direktversicherung bleibt auch 2002 einer der besten Bausteine für die Altersvorsorge

Unter einer Direktversicherung versteht man eine Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 1b Abs.2 BetrAVG). In Zukunft müssen zwei Typen von Direktversicherungen unterschieden werden:
- Zum einen die bekannte Form der Direktversicherung, bei der die Ablaufleistung in einer Summe steuerfrei ausbezahlt wird und
- zum anderen eine neue Form der Direktversicherung, bei der die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG bzw. für die Zulage nach den §§ 79 ff. EStG erfüllt werden, und bei der die späteren Auszahlungen in Form einer Rente geleistet werden, die nach § 22 Nr.5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig sind, und bei der außerdem die Beiträge zur Direktversicherung sozialversicherungspflichtig sind.

Wenn Arbeitnehmer ab dem Jahr 2002 Anspruch darauf haben (§ 1a BetrAVG), dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts im Wege einer Gehaltsumwandlung für eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung verwendet, muss der Arbeitgeber die letztere Form der Direktversicherung verwenden, falls der Arbeitnehmer dies fordert. Da dies wegen der Sozialversicherungspflicht der Beiträge zur Direktversicherung und wegen der späteren Steuerpflicht i.d.R. nachteilig ist, und weil die Arbeitnehmer deshalb bevorzugt weiterhin die alte Form der Direktversicherung mit der steuerfreien Kapitalauszahlung wählen werden, besprechen wir im folgenden Text nur diesen Typ der Direktversicherung.
Die steuerfreie Rendite einer Direktversicherung kann - bei richtiger Gestaltung - mehr als 20% erreichen. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer die Direktversicherung als Altersvorsorge nutzen! Die Vorteile der Direktversicherung können auch neben einer Pensionszusage und neben den Zuwendungen an einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Anspruch genommen werden.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab und zahlt die Prämie direkt an die Versicherung. Dabei kann der Arbeitnehmer eine Versicherungsgesellschaft vorschlagen; letztendlich entscheidet aber der Arbeitgeber, mit welcher Versicherungsgesellschaft er zusammenarbeiten will. Da die Arbeitnehmer ab 2002 verlangen können, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltsumwandlung eine Direktversicherung abschließt, falls der Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung nicht i.V.m. einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds anbietet (§ 1a BetrAVG), ist es für die betreffenden Arbeitgeber sinnvoll, mit einem Versicherungsvermittler zusammenzuarbeiten, da der Arbeitgeber dann für seine Zusatzarbeiten in der Regel zumindest einen Teil der Abschlussprovision erhält.
Steuerlich begünstigt sind Beiträge bis zu 1.752 Euro/Jahr; bei Gruppenversicherungen sind es bis zu 2.148 Euro/Jahr (§ 40b Abs.2 EStG). Die Versicherungsbeiträge werden mit 20% (+ Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag = ca. 22,5%) pauschal versteuert. Die Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung bei einer Direktversicherung sind:
1. Die Erlebensfallleistung darf nicht vor dem 59. Geburtstag fällig werden (§ 40b Abs.1 Satz 2 EStG).
2. Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss eine Verfügungsbeschränkung vereinbart werden, die Abschnitt 129 Abs.6 LStR 2002 entspricht.
3. Es muss sich um das erste Dienstverhältnis handeln (§ 40b Abs.2 Satz 1 EStG).
4. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss die Abtretung und Beleihung des dem Arbeitnehmer eingeräumten Bezugsrechts ausgeschlossen werden (Abschn. 129 Abs.6 Nr.2 LStR 2002).
Am einfachsten ist es, wenn die Direktversicherung anstelle einer Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber zugesagt wird. Der Arbeitnehmer kann die Vorteile der Direktversicherung aber auch durch eine Gehaltsumwandlung mit Einverständnis des Arbeitgebers nutzen. Da allzu lange Vertragslaufzeiten häufig nicht durchgehalten werden, lohnt sich ein Vertragsabschluss vor allem ab dem 40. Geburtstag.
Auch Rentenversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen sind möglich (Abschn.129 Abs.2 Satz 1 LStR 2002). Wegen der höheren Renditeerwartung empfiehlt es sich, eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einem erstklassigen weltweit anlegenden Aktien-Investmentfonds zu kombinieren.
Die Rendite einer normalen Kapitallebensversicherung beträgt bei 15 Jahren Laufzeit ca. 6% p.a. Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung mit erstklassigen Aktien-Investmentfonds als Anlage wählt, kann die Rendite auf bis zu 12,5% erhöhen. Durch die Beiträge zur Direktversicherung mindert sich die sonst fällige Einkommen- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Außerdem entfallen i.d.R. die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Gut verdienende Arbeitnehmer werden also finanziell um bis zu 50% entlastet, falls der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt, weil er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung spart. Dadurch erhöht sich die steuerfreie Rendite auf bis zu 25%.

Sozialversicherung
Nach der neuen Fassung des § 2 Abs.1 der Arbeitsentgeltverordnung gehören die nach § 40b EStG pauschal versteuerten Beiträge für eine Direktversicherung nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, wenn die Direktversicherungsbeiträge als zusätzliche Leistungen neben dem laufenden Lohn oder Gehalt gezahlt werden, und wenn es sich nicht um eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs.2 des Betriebsrentengesetzes handelt. Werden die Beiträge für eine Direktversicherung durch eine Gehaltsumwandlung aus dem laufenden Arbeitsentgelt finanziert, zählen die Beiträge dagegen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Mit Arbeitnehmern, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung nicht übersteigt, sollte deshalb der Abschluss einer Direktversicherung möglichst als Teil einer freiwilligen Gehaltserhöhung vereinbart werden.
Der besondere Tipp: Vorteile durch Abschluss einer Direktversicherung bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Beiträge für eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbringt, werden nur mit einem Pauschalsteuersatz von ca. 22,5% (= 20% Einkommensteuer + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag) belastet (§ 40b Abs.2 Satz 3 EStG).
Der Höchstbetrag für Einzahlungen in eine Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beträgt 1.752 Euro für jedes Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das sind bei 20 Dienstjahren beispielsweise 35.040 Euro. Von diesem Betrag müssen lediglich die im laufenden Jahr und in den letzten sechs Jahren pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen für eine Direktversicherung abgezogen werden. Der Rest kann als Einmalbeitrag pauschal besteuert in eine Direktversicherung einbezahlt werden. Die Vervielfältigungsregelung ermöglicht also das Nachholen einer angemessenen Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Der Grund des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis ist ohne Bedeutung. Auch das Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze ist begünstigt. Die Vervielfältigungsregelung darf erst 3 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses angewendet werden. Diese vorteilhafte Regelung sollte insbesondere in folgenden Fällen genutzt werden:
- Es lohnt sich, einen Teil der Abfindung als Prämie für eine Einmalzahlung in eine Direktversicherung zu verwenden, sofern die Pauschal-Steuer wesentlich niedriger ist als die Steuerbelastung, die für die Abfindung zu bezahlen wäre.
- Einmalbeiträge bei Beendigung des Dienstverhältnisses dürfen auch durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden (129 Abs.11 LStR 2002). Bei einem hohen Einkommen kann es sehr vorteilhaft sein, in Verbindung mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Einmaleinzahlung in eine Direktversicherung zu leisten, wenn dazu Gehaltsteile verwendet werden, die andernfalls einer Steuerbelastung von mehr als 40% unterliegen würden.
- Eine besonders hohe Rendite ergibt sich unter Berücksichtigung der Steuerersparnis, wenn die Einmalzahlung nach dem 54. Geburtstag vorgenommen wird, da die Laufzeit der Direktversicherung dann auf 5 Jahre (= Mindestlaufzeit) begrenzt werden kann (Abschn.129 Abs.2 Sätze 5+6 LStR 2002).