Der Steuererklärung 2005 ist erstmals die Anlage Rœ für Renteneinkünfte beizufügen

Zur Erfassung der Renteneinkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz ist der Einkommensteuererklärung für die Veranlagungsjahre ab 2005 eine "Anlage R€œ beizufügen.

Die bislang hierfür vorgesehenen 14 Zeilen in der "Anlage SO€œ (Sonstige Einkünfte) erhöhen sich auf 57 Zeilen in der neuen Anlage R. Der in der Anlage SO eingesparte Platz wird dazu genutzt, die sonstigen Einkünfte besser aufschlüsseln zu können.

Das neue Formular ist von jedem Ehegatten getrennt abzugeben. Es ist in drei Sachgebiete unterteilt:

• die ab 2005 zur Hälfte steuerpflichtigen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungseinrichtung sowie Zahlungen aus der Rüruprente,

• die sonstigen privaten Rentenversicherungen, die mit dem ab 2005 geminderten Ertragsanteil als sonstige Einnahmen gelten und

• die Leistungen aus der Riesterrente oder der betrieblichen Altersversorgung, die nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert in voller Höhe versteuert werden.

Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:

Rentenbeträge, die aus Beiträgen zur Altersrente stammen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage gezahlt wurden, sind gesondert anzugeben. Insoweit wird über die Öffnungsklausel weiterhin der Ertragsanteil angewendet. Allerdings ist hierzu eine Bescheinigung des Versorgungsträgers erforderlich.

Die mit der Rente vergleichbaren Einnahmen der Versorgungsbezüge aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind weiterhin auf der Anlage N zu erfassen, dort allerdings mit erweiterten Angaben.

Zu beachten sind auch die geänderten Abzugsmöglichkeiten der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben, die allerdings weiterhin im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung erfasst werden.