Der grüneœ Flughafenausgang

Wer aus dem (NichteU-)Ausland nach Deutschland einreist, muss sich über die von ihm zu beachtenden Zollvorschriften informieren. Dazu gehört nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, dass man sich über die Bedeutung des grün gekennzeichneten Flughafenausgangs Kenntnis verschafft, der nicht von Reisenden benutzt werden darf, die Waren bei sich führen, für die sie Einfuhrabgaben zu entrichten haben. Diese müssen den "roten€œ Ausgang benutzen und dort eine Zollanmeldung abgeben. Unterlässt es ein Reisender, sich über die Bedeutung der farblich unterschiedlich gekennzeichneten Ausgänge zu informieren, begeht er bereits eine - im Allgemeinen zumindest - leichtfertige Abgabenverkürzung.

BFHbeschluss vom 16.3.2007, Az. VII B 21/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 071535