Den Einbau einer Solaranlage sofort absetzen

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung sind als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig, wenn ein Wohnhaus bereits eine Gasheizung mit Warmwasserversorgung besitzt. Dies hat der BFH am 14.Juli 2004 entschieden.

Im Streitfall führte der Einbau der Solaranlage nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes; denn durch den Einbau der Solaranlage wurde allenfalls ein Kernbereich der Immobilie unwesentlich verbessert. Zudem entsprach die eingebaute Solaranlage ihrer Funktion nach im Wesentlichen der bereits vorhandenen Gaswärmeversorgung und ergänzte diese nur durch Erschließung einer zusätzlichen Energiequelle.

In vergleichbaren Fällen dürfen die Kosten für den Einbau einer Solaranlage, die im Streitfall immerhin 9.000 € betrugen, also sofort als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden.

BFHurteil v. 14.7.04 (IX R 52/02) in Der Betrieb 2004 S.2022.