Das Haushaltsbegleitgesetz 2004

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 regelt das von der Bundesregierung beschlossene Haushaltsstabilisierungskonzept sowie das Vorziehen der letzten Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004. Die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes enthaltenen steuerrechtlichen Regelungen mit besonderem Gewicht sind:

• Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 führt zu Steuerentlastungen im Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. Euro. Geplant ist die Absenkung des Spitzensteuersatzes ab 2004 von 48,5% auf 42% und des Eingangssteuersatzes von 19,9% auf 15%. Es lohnt sich deshalb, Einkünfte in das Jahr 2004 zu verlagern, um von den spürbar niedrigeren Steuersätzen zu profitieren.

• Die Wohnungsbauprämien sollen für Neuverträge ab 2004 und für Altverträge ab 2010 wegfallen (§ 2 Abs.3 u. § 11 WoPG). Der ohnehin geplante Abschluss eines Bausparvertrags sollte also möglichst in das Jahr 2003 vorgezogen werden.

• Die Eigenheimzulage soll gestrichen werden und zwar bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags nach dem 31.Dezember 2003 bzw. in Herstellungsfällen bei Herstellungsbeginn (Bauantrag) nach dem 31.Dezember 2003. Es lohnt sich also, die ohnehin geplante Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie in das Jahr 2003 vorzuziehen, wenn Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht (§ 19 Abs.8 EigZulG).

Haushaltsbegleitgesetz 2004 im Internet unter www.bundesfinanz­ministerium.de.