Besteuerung von Stillhaltergeschäften in 1996 verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in 2004 Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen für die Jahre 1997/1998 beanstandet und für verfassungswidrig erklärt.

Wenig beachtet wird in diesem Zusammenhang die Erfassung von Optionsprämien als sonstige Einkünfte. Das Finanzgericht Münster hält ebenso die Besteuerung von erhaltenen Optionsprämien als Stillhalter für das Jahr 1996 für verfassungswidrig.

Zwar handelt es sich dabei um sonstige Einkünfte aus Leistungen. Doch auch hier liege das von den Verfassungsrichtern gerügte Vollzugsdefizit vor. Die Richter legten den Streitfall deshalb dem BVerfG vor.

FG Münster, Beschluss vom 5.4.2005, Az. 8 K 4710/01 E, Vorlage an das BVerfG, Az. 2 BvL 8/05, unter www.iww.de, Abrufnr. 051419