Besteuerung der Dividendenerträge

Bisher galt ein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot von 5% bei Dividendenerträgen aus Beteiligungen inländischer Kapitalgesellschaften an ausländischen Kapitalgesellschaften. Dieses pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot wurde ab 2004 auf inländische Dividenden und auf Veräußerungsgewinne ausgedehnt. Damit werden die von einer Kapitalgesellschaft vereinnahmten Dividenden und Veräußerungsgewinne im Ergebnis zu 5% der Besteuerung unterworfen. Als Ausgleich ist § 3c Abs.1 EStG nicht mehr anwendbar; Finanzierungs- und Veräußerungskosten können jetzt also als Betriebsausgaben abgezogen werden. Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste dürfen dagegen nicht abgezogen werden.

§ 8b Abs.5 KStG. Art.8 StVergAbG in BGBl 2003 I,2840.