Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Schulbesuch im Ausland

Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld ist das Vorhandensein eines inländischen Wohnsitzes. Bei einem längeren Auslandsschulbesuch eines Kindes spielen dabei verschiedene Faktoren eine Rolle, die für eine Beibehaltung oder die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes sprechen. Dazu folgender Fall:
Ein aus Palästina stammendes Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit lebte seit Jahren mit seinen vier Kindern in der Bundesrepublik. Im Sommer 2010 reiste die Familie nach Palästina und die beiden ältesten Kinder besuchten dort während der Sommerferien eine Schule. Der Vater kehrte zum Ende der Ferien nach Deutschland zurück, die Mutter blieb mit allen Kindern in Palästina. Die beiden schulpflichtigen Kinder wurden im September 2010 für das Schuljahr 2011/2012 beurlaubt. Die Familie lebte während des Aufenthalts in Palästina im Haushalt der Eltern der Mutter.
Nachdem die Familienkasse von diesem Auslandsaufenthalt Kenntnis bekommen hatte, wurden die Kindergeldfestsetzungen ab Oktober 2010 aufgehoben. Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, weil durch den länger andauernden Aufenthalt im Ausland der inländische Wohnsitz der Kinder als aufgegeben anzusehen war.