Bei Doppelverdienern und berufstätigen Rentnern: Erstattungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen beantragen

Rentner und Doppelverdiener, die krankenversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollten nach Ablauf jedes Kalenderjahres prüfen, ob sie zuviel Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt haben. Soweit das in der Krankenversicherung beitragspflichtige Entgelt aus allen Bezügen die für die Krankenversicherung maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, erstatten die Krankenkassen auf Antrag den zuviel bezahlten Beitrag. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betrug im Jahr 2000 6.450 DM/Monat in den alten Bundesländern bzw. 5.325 DM/Monat in den neuen Bundesländern.

Die Berechnung des Erstattungsbetrags erfolgt auf monatlicher Basis, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die laufenden monatlichen Einkünfte überschritten wurde. Wenn die monatliche Beitragsbemessungsgrenze dagegen durch eine Einmalzahlung (z.B. durch ein 13. Monatsgehalt) überschritten wurde, ist die Jahresbeitragbemessungsgrenze maßgebend.