Bei der Ehescheidung die Spekulationsfrist beachten

Die Finanzverwaltung behandelt die Übertragung von Immobilien i.V.m. einer Ehescheidung als Veräußerung i.S.d. § 23 EStG, wenn die Übertragung zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs vorgenommen wird. Denn ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht auch dann, wenn eine Immobilie zur Abgeltung einer Geldforderung innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb an den anderen Ehegatten übertragen wird. Dies muss bei Vermögensauseinandersetzungen innerhalb der Familie oder anlässlich einer Ehescheidung unbedingt beachtet werden.

Verfügung der OFD Frankfurt v. 5.2.01 (S 2256 A-16-St II 27) in Finanz-Rundschau 2001 S.322.