Bei berufstätigen Rentnern und Doppelverdienern Erstattungen hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge 2003 beantragen

Rentner und Doppelverdiener, die krankenversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollten nach Ablauf jedes Kalenderjahres prüfen, ob sie zuviel Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt haben. Soweit das in der Krankenversicherung beitragspflichtige Entgelt aus allen Bezügen die für die Krankenversicherung maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, erstatten die Krankenkassen den zuviel bezahlten Betrag. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betrug im Jahr 2003 in ganz Deutschland 3.450 €/Monat.

Die Berechnung des Erstattungsbetrags erfolgt auf monatlicher Basis, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die laufenden monatlichen Einkünfte überschritten wurde. Wenn die monatliche Beitragsbemessungsgrenze dagegen durch eine Einmalzahlung (z.B. durch ein 13.Monatsgehalt) überschritten wurde, ist im Jahr 2003 die Jahresbeitragsbemessungsgrenze in Höhe von 41.400 € maßgebend.

Die zuviel bezahlten Beiträge werden nur auf Antrag des Versicherten erstattet. Der Erstattungsantrag muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, bei der der Rentenbezieher oder Doppelverdiener während der Zeit versichert war, für die die Erstattung beantragt wird.

Wittenberg in DAK Praxis + Recht Nr.3/2003 S.64.