Bankverschulden rechtfertigt den Erlass von Säumniszuschlägen nicht

Beruht eine verspätete Zahlung von Steuerschulden auf einem Verschulden des vom Steuerpflichtigen beauftragten Kreditinstituts, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen nicht in Betracht.

Das Verschulden des Kreditinstituts führt in einem solchen Fall lediglich zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Steuerpflichtigen gegen die von ihm beauftragte Bank. Es erscheint nicht gerechtfertigt, zu Lasten der Allgemeinheit einen Erlass der Säumniszuschläge zu gewähren, der sich letztlich nur zu Gunsten des Kreditinstituts auswirken würde.

Damit fällt es steuerrechtlich allein in den Risikobereich des Steuerpflichtigen, wenn das von ihm beauftragte Kreditinstitut den erteilten Auftrag nicht ordnungsgemäß, d.h. fristgemäß, ausführt.

FG München, Urteil vom 19.10.2005, Az. 4 K 3404/03, unter www.iww.de, Abrufnr. 060409