Ausschlussfrist für das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren bis zum 31. März 2011 verlängert

Das Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU ist zum 1. Januar 2010 grundlegend geändert worden. Unternehmer müssen seitdem den Erstattungsantrag über ein Web-Portal im eigenen Ansässigkeitsstaat beantragen. Insbesondere deutsche Unternehmer hatten erhebliche technische Probleme bei der Einreichung der Anträge.
Der EU-Ministerrat hat beschlossen, dass die zum 30. September 2010 abgelaufene Ausschlussfrist um sechs Monate verlängert wird. Unternehmen, die ihre Anträge noch nicht gestellt haben oder Unterlagen nachreichen bzw. ergänzen müssen, haben jetzt noch Zeit bis zum 31. März 2011.