Auf steuerliche Gleichbehandlung mit Betrieben der öffentlichen Hand achten

Konkurriert ein Unternehmer mit einem Wirtschaftsbetrieb einer Gemeinde, kann er vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, ob die Umsätze dieses Wettbewerbers bei der Umsatzsteuerfestsetzung berücksichtigt worden sind. Das gilt immer dann, wenn für den Unternehmer Anlass zu der Befürchtung besteht, dass die Gemeinde nicht korrekt besteuert wird. Das Steuergeheimnis steht dieser Auskunftserteilung nicht entgegen.

Mit diesem Urteil reagiert der Bundesfinanzhof auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach der Unternehmer die betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungen öffentlicher Einrichtungen vor Gericht angreifen kann.

Da sich die Vorteile öffentlicher Einrichtungen durch den auf 19 Prozent gestiegenen Umsatzsteuersatz verstärkt haben, wird dieser Aspekt immer wichtiger. Unternehmer sollten daher verstärkt Auskunftsersuchen starten, um die Steuerpflicht der Wettbewerber in Erfahrung zu bringen. Sofern diese nicht vorliegt, sind sie zu einer Konkurrentenklage beim Finanzgericht befugt.

BFHurteil vom 5.10.2006, Az. VII R 24/03, DStR 2006, 2310