ArbeitgeberPool nicht steuerbegünstigt?

Schließen sich mehrere Privatleute zu einem Arbeitgeberpool zwecks Beschäftigung einer Haushaltshilfe zusammen, hat der Einzelne keinen Anspruch auf Steuerermäßigungen für Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, so

das Finanzgericht Sachsenanhalt. Da der betroffene Steuerpflichtige in dieser Angelegenheit den Bundesfinanzhof zwecks Klärung angerufen hat, sollten die Bescheide in ähnlichen Fällen offengehalten werden.

FG Sachsenanhalt, Urteil vom 16.11.2006, Az. 1 K 1407/04, EFG 2007, 590, Revision beim BFH unter Az. VI R 1/07