Steuertipps Aktuell
Anzeigenerstatter darf in der Regel anonym bleiben
Ein Steuerhinterzieher kann regelmäßig keine Akteneinsicht beim Finanzamt verlangen, da auch der Anzeigenerstatter dem Steuergeheimnis unterliegt. Ob seine Identität preisgegeben werden kann, ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts. Generell aber kommt dem Informantenschutz höheres Gewicht zu als dem Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen, wenn die Informationen im Wesentlichen zutreffend sind.
BFHbeschluss vom 7.12.2006, Az. V B 163/05, DStR 2007, 195