Anwälte dürfen jetzt vor jedem Oberlandesgericht auftreten

Seit 1.August 2002 dürfen Rechtsanwälte vor jedem Oberlandesgericht in Deutschland auftreten. Dies sieht das OLGvertretungsänderungs­gesetz vor, das am 31.Juli 2002 verkündet worden ist (BGBl 2002 I,2850).

Die Mandanten eines Rechtsanwalts haben jetzt also die Wahl: Sie können sich sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz eines Zivilprozesses durch den Anwalt ihres Vertrauens beraten und vertreten lassen. In der zweiten Instanz können sie sich aber auch einem Oberlandesgerichtspezialisten anvertrauen.