Alle Alleinstehenden mit Kind erhalten wieder die Lohnsteuerklasse II

Der stufenweise Abbau des Haushaltsfreibetrags in den Jahren 2002- 2005 wurde jetzt auf Fälle ausgedehnt, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags erst nach dem Veranlagungszeitraum 2001 eingetreten sind. In den Jahren 2002-2004 dürfen jetzt also auch diejenigen Steuerpflichtigen den Haushaltsfreibetrag absetzen, bei denen die Voraussetzungen hierfür erstmals in den Jahren 2002-2004 eintreten. Das betrifft alleinstehende Steuerpflichtige, die für mindestens ein Kind Kindergeld erhalten. Arbeitnehmer, die von dieser Gesetzesänderung profitieren, können sich bei der Gemeinde die Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (BGBl 2002 I,2715).