Ärztliche Gutachten nicht immer umsatzsteuerfrei

rztliche Gutachten, die allein zur Vorbereitung der Entscheidung einer Versicherung über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erstellt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, wenn hierin die Möglichkeiten zur Rehabilitation geprüft werden. Ist das Gutachten eine Voraussetzung für Entscheidungen, findet die Steuerbefreiung keine Anwendung.

BFHbeschluss vom 31.7.2007, Az. V B 98/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 072866