Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind grundsätzlich abzuzinsen. Bei einer unbefristeten Laufzeit ist wirtschaftlich betrachtet auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Auf eine formale Kündigungsmöglichkeit kommt es nicht an. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz beträgt 5,5 %.
Es findet keine Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Fremddarlehen statt. Daher sind die vorstehenden Grundsätze auch auf Eigenkapital ersetzende Darlehen anwendbar.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)