Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung

Aus einem Gesetzesbeschluss vom 14.Juni 2002 ergibt sich, dass die Besteuerung der freiwillig gegebenen Trinkgelder voraussichtlich rückwirkend ab 1.Januar 2002 entfällt. Entsprechende Fälle sollten also offen gehalten werden.

Gesetzesbeschluss des Gesetzes zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern vom 14.6.02 in BRdrucksache 512/02.