Abgabefristen für Steuererklärungen des Jahres 2007

Steuererklärungen, die sich auf das Kalenderjahr 2007 beziehen, sind von den Steuerpflichtigen bis zum 31.5.2008 abzugeben. Die verlängerte Frist bis zum 31.12.2008 gilt für die Abgabe von Steuererklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist auf Antrag bis zum 28.2.2009 verlängert werden. Bei Land- und Forstwirten sind generell gesonderte Fristen zu beachten.

Ein weitergehender Aufschub für die Abgabe der Steuererklärungen über die Angehörigen der steuerberatenden Berufe kommt grundsätzlich nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht. Diese sind jedoch nicht anzunehmen bei einer hohen Arbeitsbelastung des Beraters durch ständige Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen, Personalausfällen oder eigener Erkrankung des Beraters.

Den Finanzämtern bleibt es zudem vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder wenn für Beteiligte an Gesellschaften hohe Verluste festzustellen sind oder die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.

Das mögliche Hinausschieben der Abgabefrist der Steuererklärungen auf das Jahresende hat auch Auswirkungen auf die Festsetzungsfrist sowie die Verzinsung. Gehen die Unterlagen erst nach Silvester beim Finanzamt ein, läuft z.B. die Verjährungsfrist ein Jahr länger. Die späte Abgabe von Steuererklärungen birgt zudem eher das Risiko, dass es in Fällen von Steuernachzahlungen zu einer Vollverzinsung kommt.

Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 2.1.2008, Az. S 0320, unter www.iww.de, Abrufnr. 080094