Ab 2005 erhalten die Finanzbehörden automatisch Informationen über Zinserträge in anderen EU-Staaten

Wenn ein Bürger aus einem anderen EUstaat bei einem deutschen Kreditinstitut ein Konto unterhält, und wenn diesem Konto Zinsen gutgeschrieben werden, dann muss das Kreditinstitut diese Zinsgutschriften nach Ablauf des Jahres zusammengefasst an das Bundesamt für Finanzen melden, das diese Angaben automatisch an die Finanzbehörde in dem entsprechenden EUstaat weitergibt. Dies regelt die Zinsinformationsverordnung vom 26.Januar 2004, die am 1.Januar 2005 in Kraft treten soll.

Die anderen EUstaaten - mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich - werden entsprechende Meldeverfahren über Zinszahlungen einführen, so dass den deutschen Finanzbehörden voraussichtlich ab 2006 Informationen über Zinseinnahmen deutscher Bürger bei allen Kreditinstituten in anderen EUstaaten vorliegen. Steuerpflichtige, die vermeiden wollen, dass die deutschen Finanzbehörden Informationen über Bankkonten in anderen EUstaaten erhalten, müssen also dafür sorgen, dass auf diesen Konten ab 2005 keine Zinsgutschriften mehr anfallen.

Es ist derzeit noch nicht sicher, ob die Zinsinformationsverordnung - wie vorgesehen - am 1.Januar 2005 in Kraft treten wird, weil der Rat der Europäischen Union vorher noch einen entsprechenden Beschluss fassen muss. Steuerpflichtige, die ausländische Bankkonten unterhalten, sollten sich aber vorsichtshalber auf diesen Termin einrichten.

Zinsinformationsverordnung vom 26.1.04 in BStBl 2004 I S.297.