Überzahlte Lohnsteuer zeitnah zurückholen

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2002 können noch bis zum 30.November 2002 eingetragen oder geändert werden (§ 39a Abs.2 Satz 3 EStG). Hierdurch können Arbeitnehmer überzahlte Lohnsteuer bereits im Jahr 2002 zurückholen und nicht erst nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides für den Veranlagungszeitraum 2002. Als Freibetrag können z.B. eingetragen werden: Verluste aus anderen Einkunftsarten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, falls diese Ausgaben die Pauschbeträge um mindestens 600 € übersteigen.

Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung der letzten Monate des Jahres 2002 berücksichtigt und gegebenenfalls bei dem vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich (Abschn.121 LStR 2002). Im Regelfall erhöht sich dadurch das Nettogehalt in den letzten Monaten des Jahres 2002 wesentlich.