Überzahlte Lohnsteuer zeitnah zurückholen

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 dürfen noch bis zum 30.November 2004 eingetragen oder geändert werden (§ 39a Abs.2 Satz 3 EStG). Hierdurch können Arbeitnehmer überzahlte Lohnsteuer bereits im Jahr 2004 zurückholen und nicht erst nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides für den Veranlagungszeitraum 2004. Als Freibetrag können z.B. eingetragen werden: Verluste aus anderen Einkunftsarten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuerzahlungen, Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten sowie der im Jahr 2003 neu eingeführte Freibetrag für haushaltsnahe Beschäftigungen (§ 35a EStG), falls alle diese Ausgaben zusammen die jeweiligen Pauschbeträge und den Grenzbetrag von 600 € übersteigen.

Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung der letzten Monate des Jahres 2004 berücksichtigt und gegebenenfalls bei dem vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich. Im Regelfall erhöht sich dadurch das Nettogehalt in den letzten Monaten des Jahres 2004 wesentlich.