Überzahlte Lohnsteuer zeitnah zurückholen

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2003 dürfen noch bis zum 30.November 2003 eingetragen oder geändert werden. Hierdurch können Arbeitnehmer überzahlte Lohnsteuer bereits im Jahr 2003 zurückholen und nicht erst nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides für den Veranlagungszeitraum 2003. Als Freibetrag können z.B. eingetragen werden: Verluste aus anderen Einkunftsarten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, falls diese Ausgaben die Pauschbeträge um mindestens 600 € übersteigen.

Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung der letzten Monate des Jahres 2003 berücksichtigt und gegebenenfalls bei dem vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich (Abschn.121 LStR 2003). Im Regelfall erhöht sich dadurch das Nettogehalt in den letzten Monaten des Jahres 2003 wesentlich.