Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer

Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen, z.B. Belegschaftsaktien, so bleibt dieser Vorteil ab 2004 nur noch steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 € im Kalenderjahr (bisher 154 €) nicht übersteigt.

§ 19a EStG; § 52 Abs.1 EStG i.d.F.d. HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076.