Überblick über RiesterVerträge in 2005/2006

Die Riesterrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Für das Jahr 2005 kann der Versicherte vom Staat maximal 76 EUR Grundzulage und 92 EUR Kinderzulage je Kind erhalten (ab 2006 erhöhen sich die Zulagen auf 114 EUR und 138 EUR je Kind). Voraussetzung für den Erhalt der o.a. gesamten Zulagen ist die Zahlung eines Mindesteigenbeitrags. Daneben besteht die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuerpflichtige über die Zulage hinaus diese Steuervorteile erhält. 2005 können so inklusive Zulagen maximal 1.050 EUR abgesetzt werden (in 2006 maximal 1.575 EUR).