Änderungen bei der Mineralölsteuer und Stromsteuer

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23.Dezember 2002 wurden die ab 2003 geltenden Steuersätze wie folgt festgelegt:
• der Steuersatz für Benzin beträgt 65,45 Cent/Liter;
• der Steuersatz für Diesel beträgt 47,04 Cent/Liter;
• der Steuersatz für Heizöl beträgt 6,14 Cent/Liter;
• der Steuersatz für Erdgas beträgt 0,55 Cent/kWh;
• der Steuersatz für Strom beträgt 2,05 Cent/kWh.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Weil die Energiebesteuerung in der Europäischen Union noch nicht harmonisiert ist, würde eine Besteuerung mit dem Regelsteuersatz energieintensive Unternehmen zu sehr belasten. Deswegen wurden die Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bisher nur mit 20% des Ökosteuersatzes belastet. Unternehmen, die von den Ökosteuern besonders betroffen sind, erhalten darüber hinaus eine zusätzliche Rückvergütung, deren Höhe sich an der Belastung durch die Ökosteuer einerseits und der Entlastung durch die Senkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits orientiert.

Die ermäßigten Ökosteuersätze für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft für Strom, Heizöl und Erdgas wurden ab dem 1.Januar 2003 von 20% auf 60% der Ökosteuerregelsätze erhöht. Die Berechnungsgrundlage für die zusätzliche Rückvergütung wurde außerdem so umgestellt, dass auch bei hohem Energieverbrauch eine moderate Grenzsteuerbelastung verbleibt.

Um diese Steuerermäßigung zu nutzen, muss beim Hauptzollamt ein Erlaubnisschein beantragt werden, der dann dem Stromversorgungsunternehmen vorgelegt wird. Dieser Erlaubnisschein dient gleichzeitig als Grundlage für die Rückerstattung eines Teils der Mineralölsteuer für das verbrauchte Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas und in Härtefällen für einen weiteren Erstattungsantrag bei der Stromsteuer.

Nachtstromspeicherheizungen
Strom zum Betrieb von Nachtstromspeicherheizungen wurde bis zum 31.Dezember 2002 mit 50% des Regelsteuersatzes besteuert, wenn die Heizung vor dem 1.April 1999 installiert worden ist. Ab 1.Januar 2003 beträgt der ermäßigte Stromsteuersatz nun 60% des Stromsteuerregelsatzes. Diese steuerliche Begünstigung endet am 31.Dezember 2006.

Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform v. 23.12.02 in BGBl 2002 I S.4602.