Änderung der Meldepflicht zur Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird ab 2009 monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen (Krankenkassen bzw. Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaftbahnsee) eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Derzeit wird die Umlage noch von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in größeren Zeitabständen erhoben.

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30.10.2008, BGBl I 2008, 2130 unter www.iwww.de, Abrufnr. 083817