Cologne, Germany - August 30, 2013: Train conductor checks the tickets of female travelers on an international train in the railway station of Cologne, Germany on August 30, 2013

Aktuelle Maßnahmen
Bereits mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Jahre 2016 hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Umweltmaßnahmenbündel verabschiedet. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 erfolgte eine weitere Begünstigung mit der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

Das Deutschland-Ticket
Bereits seit 1.1.2019 können gewisse Arbeitgeberleistungen für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei bleiben (Jobticket). Diese Regelung galt ursprünglich nur für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im „Personennahverkehr“. Es besteht jetzt die Möglichkeit das Deutschland-Ticket als vergünstigtes Jobticket den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen. Beteiligt sich der Arbeitgeber zu mindestens 25% der Kosten für das Jobticket, gibt der Staat nochmals 5% Rabatt auf das Jobticket, so dass sich für den Arbeitnehmer ein Rabatt in Höhe von 30% ergibt, das Jobticket kostet den Arbeitnehmer dann nur noch 34,30 Euro pro Monat. Für Studierende und Azubis gibt es länderspezifisch noch weitere Begünstigungen. In oben genanntem Fall muss der Arbeitgeber sich an den örtlichen Verkehrsverbund wenden und mit ihm eine vertragliche Vereinbarung treffen, damit sichergestellt ist, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 25% an den Kosten des Jobtickets beteiligt.

Wird das Deutschland-Ticket als begünstigtes Jobticket gewährt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Summe der gezahlten Arbeitgeberzuschüsse in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Für den Arbeitgeber ergibt sich der positive Aspekt, dass er seine Arbeitgeberleistung als Betriebsausgabe geltend machen kann. Außerdem ist der Zuschuss sozialversicherungsfrei, so dass der Arbeitgeberanteil wegfällt.

Die Steuerfreiheit gilt auch für Minijobber, so dass der Arbeitgeber mit Hilfe des Jobtickets die 520 Euro Grenze steuerkonform aufstocken kann. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung
des Tickets durch den Arbeitgeber. In diesem Fall erwirbt der Arbeitnehmer das Ticket muss aber dann dem Arbeitgeber monatlich einen Beleg als Nachweis vorlegen, der den Beleg dann entsprechend archivieren und auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausweisen muss.

Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Regelungen, die in diesem Rahmen nur stichwortartig aufgeführt werden können:
- Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber,
- Deutschland-Ticket und Gehaltsumwandlung,

- Bezuschussung von Tickets für Personenfernverkehr (z.B. BahnCard),

- Amortisationsrechnung

Die zahlreichen vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten der Gewährung von Steuerbegünstigungen für Mobilitätsleistungen sind sehr komplex und fehleranfällig.

Zögern Sie deshalb nicht und lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

Bildquelle: istockphoto/ thehague


Geschrieben von

Steuerberater Dipl. Kfm. Bernd Künzel

Dipl.-Kfm.
Bernd Künzel

Steuerberater