Coronavirus - Sofortmaßnahmen bei Beeinträchtigung Ihres Unternehmens
Liebe Mandanten,
aus aktuellem Anlass haben wir für Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt. Diese haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
1. Anstellungsverhältnisse (Quelle: BMAS)
- Wer zahlt bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Arbeitgebers?
- Was passiert, wenn Arbeitnehmer am Coronavirus erkranken?
- Dürfen Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, wenn Kollegen husten?
- Besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Homeoffice?
- Können aufgrund des Ausfalls von Mitarbeitern Überstunden angeordnet werden?
- Hat der Arbeitnehmer bei vorübergehender Betriebsstörung oder -schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn das Kind des Arbeitnehmers erkrankt oder die Kita bzw. Schule geschlossen ist und keine Betreuung durch Dritte möglich ist? AKTUALISIERT: 01.04.2020
- Besteht ein Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht zur Arbeit erscheinen kann?
- Antrag auf Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt
- Besteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung zu Schutz der Arbeitnehmer?
2. Kurzarbeit
3. Liquidität
- Corona-Grundsicherung für Selbständige
- Kliniken und Praxen werden gestärkt
- Entschädigung bei Verdienstausfall AKTUALISIERT: 06.04.2020
- Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
- KfW-Kredite AKTUALISIERT: 16.04.2020
- Maßnahmen des Freistaates Sachsen AKTUALISIERT: 15.04.2020
- Zuschuss der Landeshauptstadt Dresden
4. Exportgeschäfte
5. Steuern und Abgaben
6. Verlängerung der Insolvenzantragspflicht
7. Kostenerstattung für Unternehmensberatungsleistungen
Aktuelle Informationen für Künstler und Kulturschaffende